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Allgemeines
Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten für Vertragsbeziehungen zwischen Harald Wilfried Brosch (nachstehend Verkäufer genannt) und den jeweiligen Vertragspartnern die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
I Angebote und Preise
Alle Angebote sind freibleibend. Es handelt sich lediglich um Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, finden ausschließlich die Bestimmungen des Verkäufers Geltung. Der Verkäufer ist berechtigt, auch nach Vertragsabschluß bei Eintretenden Erhöhungen von z.B. lohn-, Material- und Nebenkosten die Verkaufspreise entsprechend anzugleichen, wenn nicht die Waren innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsabschluß geliefert werden sollen.
II Lieferfristen
Angaben von Lieferfristen sind stets unverbindlich. Wenn Teillieferungen vom Käufer gefordert oder angenommen werden, gilt jede Sendung als eine in sich abgeschlossenen Sendung.
Bei Vorauszahlung gegen Vorausrechnung erfolgt der Versand innerhalb von drei Werktagen nach Zahlungseingang.
III Versand und Verpackung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, gleichgültig welche Bestimmungen hinsichtlich der Berechnung der Ware und der Versandart getroffen sind. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden werden die Lieferungen gegen Bruch-, Transport- und Feuerschäden versichert.
IV Umtausch, Rücklieferung
Werden die gelieferten waren auf Wunsch des Kunden ganz oder teilweise getauscht, so sind dem Verkäufer die daraus entstehenden Transport- und Nebenkosten zu erstatten.
V Gewährleistung, Haftung
Über Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Wandlung hinausgehende Ansprüche, insbesondere wegen Folgeschäden, auch aus so genannter positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß, unerlaubter Handlung oder zugesicherter Eigenschaften sind ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich in allen Fällen auf den warenwert.
VI Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erwirbt der Verkäufer, ohne hieraus verpflichtet zu sein, Miteigentum an der neuen Sache in dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Verkäufer wird gemäß §§947,948 des BGB Miteigentümer gemäß der gesetzlichen Bestimmungen.
3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer veräußert, tritt der Käufer schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Vorbehaltswertes mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab.
VII Zahlungen
Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, ohne Abzug von Skonto sofort zahlbar.
Zahlungen erfolgen in der Regel entweder in bar bei Übergabe der Ware, per Nachnahme bei Lieferung der Ware oder per Vorkasse durch Überweisung nach Vorausrechnung. Die Kosten für Versand sowie die evtl. anfallenden Nachnahme-Kosten trägt der Käufer.
Wird ein evtl. eingeräumtes Zahlungsziel überschritten, werden meine Kreditkosten, mindestens aber 5% über dem jeweils in Deutschland geltendem Diskontsatz berechnet.
VIII Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen zwischen Harald Wilfried Brosch und den Kunden ist das Amtsgericht Lüneburg.
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